NUTZUNG

. Benutzungsordnung
Aufgrund der kostbaren Schätze, die im St. Nikolaus-Hospital aufbewahrt werden, handelt es sich bei der Cusanus-Bibliothek um eine Präsenzbibliothek, d. h. die Nutzung der historischen Buchbestände und Archivalien, aber auch der Forschungsliteratur, ist nur vor Ort im Hospital möglich. Die Benutzung der Bibliothek bzw. des Archivs ist kostenlos. 

Voranmeldung
Nutzerinnen und Nutzer, die mit den Büchern, Archivalien und Artefakten des Hospitals arbeiten möchten, werden gebeten, sich mindestens eine Woche vor dem geplanten Besuch schriftlich anzumelden (siehe Formular).

Öffnungszeiten
Die Bibliothek ist in der Regel jeden Montag und Dienstag von 10.00–17.00 Uhr sowie mittwochs von 10.00–13.00 Uhr besetzt. Bei Bedarf können die Öffnungszeiten angepasst werden. 

Umgang mit den Beständen
Die eingesehenen Bücher, Archivalien und Artefakte sind sorgfältig zu behandeln.
Am Arbeitsplatz sind für handschriftliche Notizen nur Bleistifte und Papier zulässig, keine Kugelschreiber, Filzstifte oder Füllfederhalter.
Essen und Trinken sind in den Arbeitsräumen der Bibliothek nicht erlaubt.
Die Nutzerinnen und Nutzer haften für die von ihnen verursachten Schäden.  Alle Schäden an den Beständen sind der Aufsichtsperson unverzüglich anzuzeigen. 

Konservatorische Sonderregeln
Für die Benutzung von Büchern, Archivalien und andere Bestände, die insbesondere wegen ihres Alters, ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit besonders schutzwürdig sind, kann die Bibliothek aus konservatorischen Gründen zusätzlich Einschränkungen festlegen und einzelne Werke von der Nutzung ganz ausschließen.

Internetzugang
Die Nutzerinnnen und Nutzer mit eigenen netzwerkfähigen Geräten haben in den Arbeitsräumen der Bibliothek die Möglichkeit eines Internetzugangs (LAN/WLAN).

Eigene Fotoaufnahmen
Eigene Fotoaufnahmen (ohne Blitz) sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bibliothek erlaubt. Die Aufnahmen dienen dabei ausschließlich privaten Studienzwecken, für eine Veröffentlichung der Bilder ist die schriftliche Genehmigung des St. Nikolaus-Hospitals erforderlich.

Belegexemplar
Von Veröffentlichungen (einschließlich Aufsätzen in Sammelwerken), die mit Benutzung der Bücher, Archivalien und Sonderbestände des Hospitals erarbeitet wurden, ist der Bibliothek ein Exemplar kostenlos zu überlassen.

Formulare:
Antrag zur Nutzung von Handschriften, Archivalien und Sonderbeständen im St. Nikolaus-Hospital (deutsch) – Download
Request to study manuscripts, documents, files etc. from the St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift (english) – Download

Kontakt:
St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift
Rektor Leo Hofmann
Cusanusstr. 2
54470 Bernkastel-Kues
E-Mail: info@cusanus.de

FOTOBESTELLUNG & DIGITALISIERUNG

Das St. Nikolaus-Hospital verfügt über ein Fotoarchiv mit zahlreichen Aufnahmen der Innenräume und des Inventares, die für Publikationen zur Verfügung gestellt werden können.

Darüber hinaus können im geringen Umfang auch Digitalisate einzelner Buchseiten oder Archivalien des Hospitals hergestellt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus personellen Gründen derzeit keine Möglichkeit haben, ganze Handschriften oder Akten bzw. große Teile derselben zu digitalisieren.
Zusammen mit dem Institut für Cusanus-Forschung in Trier ist derzeit ein Projekt zur Digitalisierung der Handschriftenbibliothek mit den insgesamt 316 Manuskripten in Planung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einzelne Papier- und Mikrofilmkopien der Handschriften des Hospitals über das Cusanus-Institut in Trier oder die Hill Museum & Manuscript Library in Collegeville, MN zu beziehen.

Für Fotobestellung bzw. die Anfertigung einzelner Digitalisate gelten die folgenden Bestimmungen:

Allgemein
• Die Erlaubnis für die Nutzung von Aufnahmen ist beim Rektor des Hospitals zu beantragen (Formblatt siehe unten).
• Der Verwendungszweck ist genau anzugeben. Die Verwendung der Aufnahmen ist nur zum angegebenen Zweck gestattet und im Fall von Printmedien auf eine Auflage begrenzt.  Jede weitere Verwendung bedarf einer neuerlichen Genehmigung.
• Das St. Nikolaus-Hospital als Eigentümer des Objekts und der Autor des Fotos sind im Bildnachweis nach dem folgenden Muster zu nennen:
               – Foto: Name des Fotografen; St. Nikolaus-Hospital, Bernkastel-Kues
• Wird Material aus dem Bildarchiv des St. Nikolaus-Hospitals verwendet, entstehen je nach Umfang des Auftrags Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10,00 – 50,00 €.

Nutzungsgebühr
• für wissenschaftliche Publikation (Aufl. bis 300 St.): frei; kostenloses Belegexemplar
• für kommerzielle Publikation:
o Auflage bis 1000 St.:       50,00 € / Bildmotiv; kostenloses Belegexemplar
o Auflage bis 2500 St.:       75,00 € / Bildmotiv; kostenloses Belegexemplar
o Auflage bis 5000 St.:     100,00 € / Bildmotiv; kostenloses Belegexemplar
o Auflage über 5000 St.:  150,00 € / Bildmotiv; kostenloses Belegexemplar
o für Presse (aktuelle Berichterstattung): frei; kostenloses Belegexemplar
o für Verwendung im Internet nach besonderer Absprache

Download für Formulare
• Antrag für die Nutzung von Aufnahmen von Gebäude und/oder Inventar des Cusanusstifts (deutsch) – Download
• Request to use fotos of buildings and/or inventory of the St.Nikolaus-Hospital/Cusanusstift (english) – Download

Kontakt: 
St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift
Rektor Leo Hofmann
Cusanusstr. 2 
54470 Bernkastel-Kues
E-Mail: info@cusanus.de


Die Gesetzgebung soll durch all jene, die davon berührt werden oder von einer Mehrheit ihrer Repräsentanten mittels einer Wahl geschehen, da sie dem Gemeinwohl dienen soll. Was alle betrifft, soll von allen gebilligt werden.
Nikolaus von Kues: Concordantia catholica, III, n. 276

FILMAUFNAHMEN

Das St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift in Bernkastel-Kues steht grundsätzlich auch für Filmaufnahmen zur Verfügung. Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Aufnahmetermin zu. 

Für das Drehen im St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift gelten die folgenden Bedingungen: 

Allgemein

  • Die Drehgenehmigung ist beim Rektor des Hospitals zu beantragen. (Siehe Formblatt unten)
  • Alle aufzunehmenden Motive sind zu benennen.
  • Der Zweck der Aufnahmen ist genau anzugeben. Die Verwendung des im St. Nikolaus-Hospital gedrehten Materials ist nur zum angegebenen Zweck gestattet.
  • Im Filmabspann ist als Besitzer des Bauwerks/Kunstwerks das St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift zu nennen.
  • Das St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift erhält kostenlos eine Filmkopie als Belegexemplar.
  • Der Antragsteller verpflichtet sich zur Einhaltung vorgegebener Standards zur Schonung der empfindlichen Objekte.

Nutzungsgebühr

  • Bei der kommerziellen Nutzung von Fernsehfilmen/ Videos/ DVD (Verkauf von Filmkopien, kostenpflichtiger Stream etc.) erheben wir eine einmalige Gebühr von 200,00 € für Bildmaterial aus dem St. Nikolaus-Hospital und bitten um eine zusätzliche Filmkopie. 
  • Eine geplante kommerzielle Verwendung des Bildmaterials ist im Antrag unter Verwendungszweck besonders zu vermerken.

Download für Formulare
Antrag zur Drehgenehmigung im St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift (deutsch) – Download

Kontakt: 
St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift
Rektor Leo Hofmann
Cusanusstr. 2 
54470 Bernkastel-Kues
E-Mail: info@cusanus.de

EXPONATE FÜR AUSWÄRTIGE AUSTELLUNGEN

Gerne stellen wir nach einer konservatorischen Vorprüfung die Handschriften, Archivalien und Kunstwerke des St. Nikolaus-Hospitals/Cusanusstift für nationale und internationale Ausstellungen zur Verfügung. Hierfür gelten die folgenden Regeln: 

Allgemein

  • Die Ausleihe ist grundsätzlich kostenlos, Transport- und Versicherungsgebühren müssen von den Antragstellern übernommen werden.
  • Bitte richten Sie ihre formlose Anfrage zur Ausleihe von Exponaten zusammen mit den üblichen Unterlagen (Beschreibung der geplanten Ausstellung, Facility Report etc.) an den Rektor des St. Nikolaus-Hospitals.
  • Beachten Sie dabei, dass die Anfrage nach sachlicher Prüfung sowohl vom Rektor und Verwaltungsrat des Hospitals als auch von den zuständigen Denkmalschutzbehörden in Rheinland-Pfalz genehmigt werden müssen, was mitunter mehrere Monate und Wochen dauern kann.  Ein entsprechender Antrag ist also mindestens sechs Monate vor dem geplanten Ausstellungsbeginn einzureichen. 
  • Nach erfolgreicher Genehmigung werden die weiteren Details der Ausleihe in einem gesonderten Leihvertrag geregelt.

Exponate aus dem St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift in der Ausstellung “Caritas – Nächstenliebe von den frühen Christen bis zur Gegenwart”, Diözesanmuseum Paderborn 2015 (Foto: Kalle Noltenhans; Diözesanmuseum Paderborn)

Kontakt: 
St. Nikolaus-Hospital/Cusanusstift
Rektor Leo Hofmann
Cusanusstr. 2 
54470 Bernkastel-Kues
E-Mail: info@cusanus.de


Die Gesetzgebung soll durch all jene, die davon berührt werden oder von einer Mehrheit ihrer Repräsentanten mittels einer Wahl geschehen, da sie dem Gemeinwohl dienen soll. Was alle betrifft, soll von allen gebilligt werden.
Nikolaus von Kues: Concordantia catholica, III, n. 276

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